§ 1 Geltungsbereich & Leistungsumfang
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Studio Ruhepol GmbH erbrachten Leistungen in den Bereichen Gartengestaltung, Pflanzplanung, Materialauswahl, Beratung und Konzeptentwicklung.
Sie gelten für Privat- und Geschäftskunden in Liechtenstein und der Ostschweiz.
Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangordnung:
Individuell vereinbartes Angebot / Vertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Fachliche Richtlinien und Standards (z. B. Pflanz- und Materialempfehlungen)
Tarifempfehlungen von JardinSuisse für gärtnerische Projektierungs- und Beratungsleistungen (sofern anwendbar)
Fürstentum Liechtensteinisches Obligationenrecht und sonstige einschlägige Vorschriften
Leistungsumfang
Leistungen können als Gesamtkonzept oder in Teilbereichen beauftragt werden. Grundlage ist jeweils das
individuell erstellte Angebot oder Paket.
Das vom Kunden erworbene Konzeptpaket / Booklet enthält je nach gewähltem Paket:
Konzeptplan in passendem Massstab je nach Angebot
Beschreibung des Gestaltungskonzepts
Zwei 3D-Ansichten, die das Gartenprojekt veranschaulichen
Pflanzenbeschreibungen und Pflegehinweise
Auswahl und Beschreibung von Materialien und Accessoires
Alles kompakt in einer übersichtlichen Mappe, die die Umsetzung des Traumgartens erleichtert
Beratungen, Erstgespräch und Konzeptleistungen werden pauschal gemäss Angebot abgerechnet. Optional können Ausschreibungsunterlagen für Handwerker erstellt werden; diese Leistungen werden pauschal nach Umfang des Konzept-Auftrags verrechnet.
Wird Studio Ruhepol GmbH im Anschluss mit der Ausführungsbegleitung (gestalterische Baubegleitung, Offerten Prüfung, Pläne & Bewilligungen, Überwachung der Arbeiten) beauftragt, erfolgt die Abrechnung nach Stundenaufwand, basierend auf den vereinbarten Stundensätzen.
Die Umsetzung der Planung erfolgt grundsätzlich in Eigenverantwortung des Kunden bzw. der beauftragten Firmen. Studio Ruhepol GmbH übernimmt keine Haftung für die Ausführung durch Dritte.
Änderungen & Ergänzungen
Im Pauschalpreis des Konzeptes ist eine (1) Änderung enthalten. Diese Änderung muss innerhalb von fünf Monaten nach der ersten Präsentation erfolgen. Danach gilt das Projekt als abgeschlossen. Weitere Änderungen oder Änderungen nach Ablauf der fünf Monate sind möglich, werden jedoch zusätzlich nach effektivem Stundenaufwand verrechnet.
Urheberrecht
Alle Entwürfe, Pläne, Visualisierungen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Studio Ruhepol GmbH. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder eigenständige Umsetzung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
Nebenkosten
In den Pauschalpreisen sind sämtliche Nebenkosten wie Fahrten, Drucke und Versand enthalten.
§ 2 Auftrag
Vertragsschluss
Der Auftrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, mündliche Absprache oder konkludentes Handeln zustande. Der Vertrag hält die vereinbarten Leistungen und die Aufgaben der Parteien fest, z. B. Konzeptpaket, optional Ausschreibungsunterlagen oder Ausführungsbegleitung.
Vertragsinhalt
Grundlage des Auftrags ist das individuell erstellte Angebot oder Paket. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Studio Ruhepol GmbH.
3 Leistungen & Vergütung
Leistungen
Die im Auftrag vereinbarten Leistungen werden gemäss Angebot / Paket erbracht. Alle Pakete und Angebote werden pauschal verrechnet. Optional vereinbarte Leistungen werden nach Stundenaufwand abgerechnet.
Optional können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, z. B.:
Ausschreibungsunterlagen für Handwerker
Ausführungsbegleitung (gestalterische Baubegleitung, Offerten Prüfung, Pläne & Bewilligungen, Überwachung der Arbeiten)
Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Pauschalpreise für Konzeptpakete verstehen sich inklusive Nebenkosten (Fahrten, Drucke, Versand), sofern nicht anders vereinbart. Rechnungen sind netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Für optionale Leistungen nach Stundenaufwand gilt ebenfalls die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto, sofern nicht anders vereinbart. Grundsätzlich sind alle gärtnerischen Projektierungs- und Beratungsarbeiten entschädigungspflichtig. Es gelten bei Bedarf die Tarifempfehlungen von JardinSuisse für gärtnerische Projektierungs- und Beratungsleistungen oder die Honorar-Ordnung SIA 105.

